Die Kreishandwerkerschaft Kiel und die Handwerkskammer Lübeck konnten nach intensiven Gesprächen mit Stadtverwaltung und Stadtpolitik eine deutliche Verbesserung der Parkregelung für Handwerksbetriebe in der Landeshauptstadt erreichen. Die Kieler Ratsversammlung hat eine entsprechende Erweiterung der Park-Ausnahmegenehmigung für Handwerks-Kraftfahrzeuge beschlossen.
Die erweiterte Ausnahmegenehmigung ermöglicht es nunmehr, im Stadtgebiet Kiel mit Handwerksfahrzeugen
- im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone im Zusammenhang mit dem Bewohnerparkrecht,
- auf öffentlichen Parkplätzen, die ausschließlich Bewohnern vorbehalten sind,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht mit Auslegen der Parkscheibe ohne Höchstparkdauer,
- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Höchstparkdauer und ohne Gebührenentrichtung in diesem Zeitraum sowie
- im einschränkten Halteverbot
während der Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Kund*innenauftrag zu parken.
Wichtig: Hierbei ist ein Arbeitsstättennachweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Im Rahmen der Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Kund*innenauftrag darf auch auf Gehwegen geparkt werden, wobei allerdings einige Auflagen zu beachten sind.
Die Ausnahmegenehmigung gilt von Montag bis Sonnabend zwischen 6 Uhr und 19 Uhr.
Antragstellung:
Bis zum 31. Dezember 2024 ist eine Beantragung möglich per E-Mail oder schriftlich bei der
Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Telefon: 0431 901-2015
Telefax: 0431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Online: www.kiel.de/parken-handwerk
Ab 1. Januar 2025 soll die Antragstellung ausschließlich online erfolgen.
Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten auch für die nun vereinbarten Erweiterungen. Bisher schon erteilte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Inhaltlich erstreckt sich die Gültigkeit auch auf die oben erläuterten Erweiterungen. Hierzu ist es aber zwingend erforderlich, dass der Arbeitsstättennachweis im Fahrzeug ausliegt.
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